Kinderschutz im FiPP
In unseren Einrichtungen arbeiten wir mit Kindern und Jugendlichen, Eltern und Familien zusammen. Der Kinderschutz ist durch die Verankerung im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschriebener Teil unserer pädagogischen Aufgaben. Neben der Wachsamkeit für Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen gehört es dazu, dass wir eine Einschätzung treffen müssen, ob wir das Wohl des Kindes gesichert sehen. Wenn wir ernste Anzeichen für Vernachlässigungen oder seelische oder körperliche Gewalt sehen, geht es darum, mit den Eltern zusammen zu arbeiten.
In unserer pädagogischen Arbeit haben wir oft Kontakt zu Eltern und stehen in Beziehungen, die wir nutzen müssen, um mit den Eltern über die Situation der Kinder in der Familie zu sprechen. Auch die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ist Teil unserer Aufgabe und will gut mit der Beziehung zu den Eltern balanciert sein. Die Aufgabe in all ihren Schritten ist nicht leicht und braucht unsere Aufmerksamkeit, Besonnenheit und Überlegung. Im Verdachtsfall einen guten Umgang mit den Kindern oder Jugendlichen und ihren Familien zu finden, ist eine Herausforderung und oft auch emotional belastend. Es ist wichtig, nicht alleine nachzudenken, sondern sich mit Kolleg*innen, Kinderschutz-Fachkräften und manchmal auch weiteren Fachleuten zu beraten, bevor man anfängt, tätig zu werden.
"Kinderschutz" sehen wir als Querschnittsaufgabe, die alle Ebenen unserer Organisation betrifft. Vier „insofern erfahrenene Fachkräfte“ stehen den Mitarbeiter*innen der FiPP Einrichtungen als Beraterinnen im Kinderschutzfall zur Seite. Sie können in einem „Vier-Augen-Gespräch“ Kolleg*innen bei Einschätzungen über Vernachlässigungen oder Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beraten.
Die „insofern erfahrenen Fachkräfte“ treffen sich regelmäßig zum Austausch über Fallberatungen in einer AG und informieren in Regionalteamtreffen und anderen Gremien über Fragen des Kinderschutzes im FiPP.
Für unsere Mitarbeiter*innen bieten wir regelmäßig Weiterbildungen rund um das Thema Kinderschutz sowohl im Rahmen unseres Seminarprogramms als auch als ganze Teamfortbildungen an.
Wir haben im Träger einen Verfahrensweg im Verdachtsfall abgestimmt, der datenschutzrechtliche Regelungen abdeckt und die Information der Bereichsleitungen sichert. Wir haben Leitlinien für die Kinderschutzaufgabe in unseren Einrichtungen entworfen, die unser berufliches Handeln prägen und lenken sollen.
Unsere Grundlagen für den Kinderschutz in unseren Einrichtungen und in unserem Träger sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz der §§ 8a und b, 45, 72a SGB VIII, das Bundeskinderschutz-Gesetz, Berliner Kinderschutz-Gesetz, Bundeszentralregister-Gesetz und Datenschutz-Gesetz.
Fragen zum Kinderschutz im FiPP: Tine Zülch tine.zuelch@fippev.de